Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hofheim am Taunus - Verkehr und Nahmobilität
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 16.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06192 202-344
Telefon: 06192 202-322
Telefax: 06192 202-5322
Telefax: 06192 202-5344
E-Mail: teamverkehrsanlagen@hofheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutz, Reinigung, Glatteis, Schneeräumung, Schnee räumen, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Winterdienst, Gehwegreinigung, Kehrmaschine, Straße kehren