Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel, Jugendkulturen.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06192 201-0
Telefax: 06192 201-71998
E-Mail: schulen-jugend-kultur@mtk.org
Internet
Stadt Hofheim am Taunus - Jugendarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Verwaltung
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06192 202-289
Telefon: 06192 202-396
Telefax: 06192 202-5396
Telefax: 06192 202-5289
E-Mail: Jugendarbeit@hofheim.de
Internet
Weitere Informationen
Stichwörter
Jugend
Rechtsgrundlage(n)
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Jugendschutzgesetz:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
- Der FamilienAtlas:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendgefährdende Veranstaltungen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Alkohol, Jugendschutz, Jugendschutzbestimmungen, Medien