Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hofheim am Taunus - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Verwaltung
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06192 202-291
Telefon: 06192 202-501
Telefon: 06192 202-249
Telefax: 06192 202-5291
Telefax: 06192 202-5501
Telefax: 06192 202-5249
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de
Kontaktperson
Herr Groh
Internet
Stichwörter
Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Fahrzeug-Verwahrplatz, Autoknast, Falschparker abschleppen, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz