Versammlung Bestätigung

    Öffentliche Versammlung: anmelden

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Sprechzeiten der Verwaltung
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de

    Internet

    Stichwörter

    Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtpolizei

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon: 06192 202-282

    E-Mail: Stadtpolizei@hofheim.de

    Internet

    Stichwörter

    Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachbereich - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon: 06192 202-282

    Telefax: 06192 202-5282

    E-Mail: rathaus@hofheim.de

    E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de

    E-Mail: Stadtpolizei@hofheim.de

    E-Mail: Ordnungsbehoerde@hofheim.de

    E-Mail: standesamt@hofheim.de

    Internet

    Stichwörter

    Ordnung, Ordnungsamt, Sicherheit

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Demonstrationen, Demonstration, Aufzüge, Ansammlung, Auflauf, Zusammenkunft, Treffen, Öffentliche Versammlung, Forum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de