Freiwilliges soziales Jahr

    Freiwilliges Soziales Jahr

    Beschreibung

    Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Das FSJ dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie die soziale Kompetenz.

    In folgenden Bereichen der sozialen Arbeit kann ein FSJ abgeleistet werden:

    • Gesundheitswesen
    • Altenpflege
    • Behindertenhilfe
    • Kindertagesstätten
    • Kinder- und Jugendarbeit

    Hierbei ist auch ein Einsatz im Ausland möglich.

    Mehr zum Thema:

    Zuständigkeit

    Ein Freiwilliges Soziales Jahr können Sie nur bei zugelassenen FSJ-Trägern ableisten. Diese Träger sind auch die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung.

    Eine Liste der Träger finden Sie im Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Hessen.

    • Alle Träger im Kurzprofil
      (Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Hessen)

    Ansprechpartner

    Personal und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon: 06192 202-210

    E-Mail: personalservice@hofheim.de

    E-Mail: Organisation@hofheim.de

    E-Mail: Bewerbung@hofheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Träger, welche Unterlagen er für eine Bewerbung von Ihnen benötigt.

    Formulare

    Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen

    Voraussetzungen

    Teilnehmer an einem FSJ

    • müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
    • dürfen bis zur Beendigung des Dienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Hinweis:

    • Der Kindergeldanspruch besteht während des FSJ weiter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bei Interesse an den Träger, bei dem Sie gern das FSJ machen möchten. Von diesem erhalten Sie nähere Informationen, zum Beispiel zu den jeweiligen Einsatzstellen und Einsatzorten sowie die Einzelheiten der Bewerbung.

    Fristen

    Das FSJ kann für eine Dauer von sechs bis 18 Monaten abgeleistet werden, wobei die Regelzeit 12 Monate beträgt. Es beginnt in der Regel jeweils am 1. September.

    Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern gleich (in der Regel bis 31. März des Jahres). Erkundigen Sie sich deshalb möglichst frühzeitig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonstiges

    Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung

    Die Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens 130,00 Euro, wobei die Höhe je nach Trägerorganisation variieren kann. Für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie eine Kostenpauschale. Unterkunft und Verpflegung können Ihnen auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Träger verantwortlich.

    Bemerkungen

    Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bildungsdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Soziales Jahr, FSJ, Sozialer Freiwilligendienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English