Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Verwaltung
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de
Internet
Stichwörter
Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde
Stadtpolizei
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
Kontakt
Telefon: 06192 202-282
E-Mail: Stadtpolizei@hofheim.de
Internet
Stichwörter
Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Osterfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Höhenfeuer