Gebäude und Anlagen Betrieb

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Gebäude

    Adresse

    Hausanschrift

    Chinonplatz 2

    65719 Hofheim am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

    Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
    Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

    Sprechstunden des Bürgerbüros
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
    Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
    Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon: 06192 202-422

    E-Mail: gebaeudemanagement@hofheim.de

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gebäudebetrieb, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplatz, Vermietung von Wohnungen, Immobilienmanagement, Bauplätze, Bürgerhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de