Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Hochheim am Main "Rathaus"

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1140

    65233 Hochheim am Main

    Hausanschrift

    Burgeffstraße 30

    65239 Hochheim am Main

    (Le Pontet-Platz)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Claßmannstraße
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Antoniushaus
      Linien:
      • Bus: Linie 46, 48, 68
    • Haltestelle: Wiesbadener Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 46, 68

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06146 900-0

    Telefax: 06146 900-199

    E-Mail: info@hochheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Zugang in der Claßmannstraße. Rollstuhlaufzug ins EG.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gewerbewesen u. Fundbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1140

    65233 Hochheim am Main

    Hausanschrift

    Burgeffstraße 30

    65239 Hochheim am Main

    (Le Pontet-Platz)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Claßmannstraße
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesbadener Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 46, 68
    • Haltestelle: Antoniushaus
      Linien:
      • Bus: Linie 46, 48, 68

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06146 900-233

    Telefax: 06146 900-199

    E-Mail: info@hochheim.de

    Kontaktperson

    • Frau Eva Nagy

      Telefon Festnetz: 06146 900-233

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Zugang in der Claßmannstraße. Rollstuhlaufzug ins EG.

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Geldspielgeräte, Spielgeräte, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, PTB

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de