Bewachungsgewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Bewachung Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

    • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
    • Personenschutz
    • Objektschutz

    Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

    nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

    online unter:

    https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-0

    Telefax: 06192 201-1722

    E-Mail: ordnungswesen@mtk.org

    Internet

    Formulare

    Gewerbe § 34 a GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hochheim am Main "Rathaus"

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1140

    65233 Hochheim am Main

    Hausanschrift

    Burgeffstraße 30

    65239 Hochheim am Main

    (Le Pontet-Platz)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Claßmannstraße
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Antoniushaus
      Linien:
      • Bus: Linie 46, 48, 68
    • Haltestelle: Wiesbadener Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 46, 68

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06146 900-0

    Telefax: 06146 900-199

    E-Mail: info@hochheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Zugang in der Claßmannstraße. Rollstuhlaufzug ins EG.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English