Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Hochheim am Main "Rathaus"
Adresse
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Antoniushaus
Linien:- Bus: Linie 46, 48, 68
- Haltestelle: Wiesbadener Straße
Linien:- Bus: Linie 46, 68
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06146 900-0
Telefax: 06146 900-199
E-Mail: info@hochheim.de
Internet
Weitere Informationen
Team 3.1 Allgemeine Sicherheit und Ordnung / Allgeine Rechtsberatung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1140
65233 Hochheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Parkplatz: Claßmannstraße
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbadener Straße
Linien:- Bus: Linie 46, 68
- Haltestelle: Antoniushaus
Linien:- Bus: Linie 46, 48, 68
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06146 900-0
Telefax: 06146 900-199
E-Mail: info@hochheim.de
Kontaktperson
Frau Sigrid Becker
Telefon Festnetz: 06146 900-137
Herr Ernst-Willi Hofmann (Teamleitung)
Fax: 06146 900-199
Telefon Festnetz: 06146 900-130
Frau Reinhild Marcheel
Telefon Festnetz: 06146 900-137
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang in der Claßmannstraße. Rollstuhlaufzug ins EG.
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
- Geburtsurkunde
- Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim LohnsteuerabzugService.Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Bescheinigung Geburt, Standesamt, Urkunde (Geburtsurkunde), mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsurkunde, Anonyme Geburt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Geburten, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Antrag Geburtsurkunde, Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung