Briefwahl
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben
Beschreibung
Sie sind für die Wahl wahlberechtigt und wollen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall können Sie den notwendigen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970-0
Telefax: 06190 970-126
E-Mail: wahlen@hattersheim.de
Internet
Stichwörter
Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik
erforderliche Unterlagen
Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
- den Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzettel,*
- den amtlichen Stimmzettelumschlag,*
- den amtlichen Wahlbriefumschlag und
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
*Finden mehrere Wahlen am gleichen Tag statt, dann erhalten Sie für jede Wahl einen Stimmzettel und einen Stimmzettelumschlag
Formulare
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
- Wahlschein beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt und haben auf Antrag Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 59 Europawahlordnung (EuWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 66 Bundeswahlverordnung (BWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 32 Landtagswahlgesetz (LWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 57 Landtagswahlgesetz (LWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 45 Kommunalwahlordnung (KWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Briefwahl per Post:
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Kosten
Das Einsenden des Wahlbriefes ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für eine Auslandseinlieferung oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, müssen Sie selbst bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.07.2022
Stichwörter
Wahlbrief, Wahl per Post, Zusendung Wahlunterlagen, Wahlbenachrichtigungskarte, Wahl per Brief, Bundestagswahl, Stimmzettel, Europawahl, Stimmabgabe, Briefwahlunterlagen