Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden sind verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden. Dies gilt besonders für zum Anbau bestimmte Straßen.

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden in der Regel zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.

    Ist eine Straße bereits durch eine vorherige Erschließung vorhanden und wird sie umgebaut oder ausgebaut, können hierfür Kosten nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den kommunalen Satzungen anfallen. In Hessen entscheiden die Gemeinden in kommunaler Selbstverantwortung, ob sie die Kosten einer solchen Straßensanierung anteilig durch Beiträge der anliegenden Grundstückseigentümer oder durch Haushaltsmittel der Gemeinde finanzieren. Falls die Gemeinde Straßenbeiträge verlangt, kann sie satzungsrechtlich entweder einmalige Beiträge oder wiederkehrende Beiträge festlegen. Bei einmaligen Beiträgen werden je nach Qualifizierung der Straßen die anliegenden Grundstückseigentümer an der Kostentragung beteiligt, wobei bei Durchgangsstraßen der von der Gemeinde zu tragende Kostenteil höher ausfällt als bei Anliegerstraßen. Bei den wiederkehrenden Beiträgen verteilen sich die umlagefähigen Kosten auf ein größeres Abrechnungsgebiet, zum Beispiel einen Ortsteil.

    Für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür in der Regel einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.

    Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.

    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen beziehungsweise ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Hattersheim am Main - Referat 8 - Stadtwerke

    Beschreibung

    Unter anderem Zuständig für:

    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Hausanschluss Abwasser
    • Hausanschluss Trinkwasser
    • Kanalanschluss

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Posthof, Sarceller Straße 1

    65795 Hattersheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm (Parkscheibe)
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06190 970191(Straße)

    Telefon: 06190 970204(Kanal)

    Telefon: 06190 970201(Wasser)

    Telefax: 06190 970194

    Sonstiges (MOBILE): 0177 6970199(Notdienst-Rufnummer)

    E-Mail: stadtwerke@hattersheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Stadtwerke Hattersheim

    Sie hat folgende Betriebsbereiche:

    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Hausanschluss Abwasser
    • Hausanschluss Trinkwasser
    • Kanalanschluss


    Bei Störungen der Wasserversorgung, z. B. Rohrbrüchen stellen die Stadtwerke Hattersheim einen Notdienst außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung. Dieser ist zu erreichen unter der

    Notdienst-Rufnummer: 0177 6970199

    Stichwörter

    Abfallbehörde, Abfallgebühren, Ablagerung von Müll im Außenbereich der Stadt, Abwasser, Abwassergebühren, Badewasserüberwachung, Kanalbau, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung, Stadtentwässerung und Wasserbau, Tief- und Straßenbau, Tiefbau, Tiefbauamt, Wasser, Wasserversorgung

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hattersheim am Main - Referat 5 - Bauen, Planen, Klima

    Beschreibung

    Die Mainstadt entwickelt sich im Bereich Bauen und Wohnen stetig weiter. Die Entwicklung der Neubaugebiete zieht nicht nur junge Familien nach Hattersheim, sondern auch andere Altersstufen. Die verkehrsgünstige Lage Hattersheims im Städtedreieck Frankfurt, Wiesbaden und Mainz ist besonders attraktiv und begehrt auf dem Wohnungsmarkt.

    Das Referat Bauen, Planen, Umwelt steht allen Ratsuchenden zur Seite und hilft Fragen rund um das Thema Bauen zu beantworten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Sarceller Straße 1

    65795 Hattersheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06190 970180

    Telefax: 06190 970199

    E-Mail: stadt@hattersheim.de

    Internet

    Stichwörter

    Akteneinsicht (Bauaktenarchiv), Bau- und Immobilienmanagement, Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Bauabteilung, Bauakten, Bauaktenarchiv, Bauamt, Bauantrag, Bauberatung, Baudezernat, Bauen, Hitzeschutz, Hochbau, Hochbauamt, Klimaanpassung, Klimaschutz, Klimaschutzdezernat, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Naturschutz, Stadtbauamt, Umweltschutz, Veröffentlichungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

    Bearbeitungsdauer

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) am 31.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Kommunale Abgabe, Kommunalabgabe, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de