Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt oder der Polizei.

    Ansprechpartner

    Stadt Hattersheim am Main - Bürgerbüro "Stadtpunkt"

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 1

    65795 Hattersheim am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Di. 07:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Do. 07:30 -12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06190 970272(06190 970273 06190 970274 06190 970284)

    Telefax: 06190 970270

    E-Mail: stadtpunkt@hattersheim.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Kinderreisepass, Meldeamt-Passwesen, Pass, Passamt, Passbehörde, Reisepass, Stadtpunkt

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlust, Anzeige, ePA, melden, elektronischer Personalausweis, Anzeigen, PA, verlorengegangen, neu, Perso, neuer Personalausweis, Meldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English