Erlaubnis zur Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Erteilung

    Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung

    Beschreibung

    Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.

    Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
    Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.

    Beispiele dafür sind Umgang mit:

    • Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
    • Tieren, Pflanzen und deren Produkten
    • Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Regierungspräsidium.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17

    65205 Wiesbaden

    Haltestellen

    • Haltestelle: Europaviertel
      Linien:
      • Bus: Linie 18
    • Haltestelle: Schiersteiner Str.
      Linien:
      • Bus: Linie 5, 8, 15

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3309-2545

    Telefax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium; zum Download werden diese außerdem angeboten auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Endoparasiten, Arbeitssicherheit, Bakterien, Schutzmaßnahmen, biologische Arbeitsstoffe, Zellkulturen, Viren, Pilze, Toxizität, Gesundheitsschutz, Risikoermittlung, Vorsorgeuntersuchungen, Mikroorganismen, GVO, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Biostoffverordnung, Hygieneplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English