Hundesteuer - Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hinweise für Eppstein: Hundesteuer/Hundeanmeldung
Wann und wo ist ein Hund anzumelden?
Hunde sind innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme in einen Haushalt bei der Stadt Eppstein anzumelden. Anmeldeformulare erhalten Sie im Rathaus I - Steueramt -, Hauptstraße 99 in Eppstein-Vockenhausen oder im Bürgerbüro, Am Stadtbahnhof, in Eppstein. Des Weiteren können Sie sich die Anmeldung im PDF-Format runterladen und unterschrieben per E-Mail zurücksenden oder bei den vorgenannten Stellen abgeben.
Der Anmeldung ist ein Nachweis der Rasse, z.B. eine Kopie des Impfausweises, beizufügen. Maßgeblich ist die Seite des Impfausweises, auf der die Hunderasse bzw. Abstammung (bei Rassenkreuzungen, Mix) ersichtlich ist.
Gibt es Ausnahmen?
Sollte eine bereits in Ihrem Haushalt befindliche Hündin Nachwuchs bekommen, so sind die Welpen innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden.
Achtung:
Hunde, die noch nicht drei Monate alt sind aber nicht von einer in Ihrem Haushalt befindlichen Hündin geboren wurden, sind ab dem
1. Tag
der Aufnahme in einem Haushalt in Eppstein steuerpflichtig.
Bitte beachten Sie:
Halter von sogenannten "gefährlichen Hunden" benötigen eine Erlaubnis, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird. Diese ist vor Anschaffung des Hundes beim Ordnungsamt der Stadt Eppstein, Rathaus II, Rossertstraße 21 zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - Fachbereich Finanzen
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Regina Schleicher
Postanschrift
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-126
E-Mail: regina.schleicher@eppstein.de
Formulare
Hinweise für Eppstein: Hundesteuer/Hundeanmeldung
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Eppstein: Hundesteuer - Hund anmelden
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Eppstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Gebühr für den ersten Hund: 72,- €/ Jahr den zweiten Hund: 108,- €/ Jahr den dritten und jeden weiteren Hund: 144,- €/ Jahr für jeden gefährlichen Hund: 624,- €/ Jahr
Art der Gebühr: Steuer
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Eppstein: Hundesteuer/Hundeanmeldung
Hinweise für Eppstein: Hundesteuer - Hund anmelden
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. Des Monats, indem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, indem die Hundehaltung beendet wird.
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben (01.01. bis 31.12.). Sie ist zum 01.07. fällig.
Bei Wegzug oder Adressänderung ist die neue Adresse unbedingt dem Bereich Kasse und Steuern (Tel. 06198 305-126) mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020
Stichwörter
Hundeabmeldung, Haustier, Gemeindesteuern, kommunale Steuer, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, Hund, Hundesteuer