Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Hinweise für Eppstein: Hundesteuer/Hundeanmeldung

    Wann und wo ist ein Hund anzumelden?

    Hunde sind innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme in einen Haushalt bei der Stadt Eppstein anzumelden. Anmeldeformulare erhalten Sie im Rathaus I - Steueramt -, Hauptstraße 99 in Eppstein-Vockenhausen oder im Bürgerbüro, Am Stadtbahnhof, in Eppstein. Des Weiteren können Sie sich die Anmeldung im PDF-Format runterladen und unterschrieben per E-Mail zurücksenden oder bei den vorgenannten Stellen abgeben.

    Der Anmeldung ist ein Nachweis der Rasse, z.B. eine Kopie des Impfausweises, beizufügen. Maßgeblich ist die Seite des Impfausweises, auf der die Hunderasse bzw. Abstammung (bei Rassenkreuzungen, Mix) ersichtlich ist.
    Gibt es Ausnahmen?

    Sollte eine bereits in Ihrem Haushalt befindliche Hündin Nachwuchs bekommen, so sind die Welpen innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden. Achtung: Hunde, die noch nicht drei Monate alt sind aber nicht von einer in Ihrem Haushalt befindlichen Hündin geboren wurden, sind ab dem 1. Tag der Aufnahme in einem Haushalt in Eppstein steuerpflichtig.
    Bitte beachten Sie:

    Halter von sogenannten "gefährlichen Hunden" benötigen eine Erlaubnis, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird. Diese ist vor Anschaffung des Hundes beim Ordnungsamt der Stadt Eppstein, Rathaus II, Rossertstraße 21 zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Eppstein - Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 99

    65817 Eppstein

    Hausanschrift

    Hauptstraße 99

    65817 Eppstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Eppstein: Hundesteuer/Hundeanmeldung

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Eppstein: Hundesteuer - Hund anmelden

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Eppstein: Hundesteuer - Hund anmelden

    Gebühr für den ersten Hund: 72,- €/ Jahr den zweiten Hund: 108,- €/ Jahr den dritten und jeden weiteren Hund: 144,- €/ Jahr für jeden gefährlichen Hund: 624,- €/ Jahr

    Art der Gebühr: Steuer

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Hinweise für Eppstein: Hundesteuer/Hundeanmeldung

    Hinweise für Eppstein: Hundesteuer - Hund anmelden

    Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. Des Monats, indem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, indem die Hundehaltung beendet wird.

    Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben (01.01. bis 31.12.). Sie ist zum 01.07. fällig.

    Bei Wegzug oder Adressänderung ist die neue Adresse unbedingt dem Bereich Kasse und Steuern (Tel. 06198 305-126) mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, Hund, kommunale Steuer, Haustier, Hundesteuer, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de