Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - BürgerBüro
Adresse
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 15:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06198 305405
E-Mail: buergerbuero@eppstein.de
Kontaktperson
Frau Marlene Bernert
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-405
Telefon Festnetz: 06198 305-405
E-Mail: marlene.bernert@eppstein.de
Frau Cornelia Hanke-Birnbaum
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-405
Herr Hermann Blisse
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Postanschrift
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305405
E-Mail: hermann.blisse@eppstein.de
Frau Svenja Neubert
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
E-Mail: svenja.neubert@eppstein.de
Frau Anna Straub-Ghezal
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
E-Mail: anna.straub-ghezal@eppstein.de
Frau Georgina Gyuran
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
Frau Mara Tendick
Postanschrift
Am Stadtbahnhof 1
65817 Eppstein
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Bemerkungen
Hinweise für Eppstein: Meldebescheinigung
Sie können bei uns Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen erhalten.
Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt i.d.R. 8,00 €
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Meldebescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, beantragen, Wohnen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis