Erschließungsbeiträge
Beschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden i.d.R. zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.
Ist eine Straße bereits vorhanden und wird erneuert, fallen hierfür Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen an. Je nach Qualifizierung der Straßen werden zwischen 25 und 75 Prozent auf die Anlieger umgelegt.
Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür i.d.R. einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.
Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Online-Dienst
Erschließungsbeitragsbescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Finanzen und Controlling (Abteilung 20)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.
Kontakt
Telefon: 06196 208-140
Telefax: 06196 208-151
E-Mail: abt.20@stadt-bad-soden.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Kommunalabgabe, Erschließungskosten