Kinderreisepass StatusabfrageOnline erledigen

    Kinderreisepass Statusabfrage

    Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

    Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.

    Online-Dienst

    Statusabfrage hoheitlicher Dokumente - Möglichkeit zur Anfrage ob Ihr beantragter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis zur Abholung vorliegt

    Beschreibung

    Information über den jeweiligen Status Ihres Antrages auf Ausstellung eines Reisepasses und/oder Personalausweises.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Bürgerbüro (Abteilung 35)

    Adresse

    Postanschrift

    Kronberger Straße 1

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
    Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-800

    Telefax: 06196 208-888

    E-Mail: buergerbuero@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
    • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
    • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erfolgt die sofortige Bearbeitung sowie Aushändigung des Kinderreisepasses.

    Kosten

    Eine Statusabfrage ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bearbeitungsstand, Kinderreisepass, Auskunft, einholen, Status

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de