Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Bislang mussten die Bürger zum zuständigen Amtsgericht nach Königstein oder zum für den jeweiligen Ortsteil zuständigen Ortsgerichtsvorsteher, um einen Kirchenaustritt zu beantragen. Der Hessische Landtag hat am 24.01.2017 nun das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts verabschiedet. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den Amtsgerichten auf die Städte und Gemeinden in Hessen über.

    Das Gesetz ist am 01.03.2017 in Kraft getreten. Bad Sodener Bürger können sich daher ab sofort mit ihrem Anliegen an das Standesamt im Rathaus wenden. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Standesamt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

    Tel. 06196 / 208 934, E-Mail:standesamt@stadt-bad-soden.de

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Standesamt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

    Tel. 06196 / 208 934, E-Mail:standesamt@stadt-bad-soden.de

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35)

    Adresse

    Postanschrift

    Königsteiner Straße 73

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts stehen Ihnen Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung.

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglich um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-937

    Telefax: 06196 208-939

    E-Mail: standesamt@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.

    Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.

    Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
     

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Konfession, Religionsgemeinschaft, Evangelisch, Katholisch, Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirche, Kircheneintritt, Religion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English