Wohnungsbau Förderung

    Soziale Wohnraumförderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Neubau von Mietwohnungen
    Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen
    Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
     

    Modellprojekte
    Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

    • kostengünstigen Bauens,
    • flexibler Grundrisse,
    • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
    • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
    • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
    • gemeinschaftlicher Wohnformen

    zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

    Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

    Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
    Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
     

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Soden am Taunus - Kinder, Jugend, Senioren und Soziales (Abteilung 50)

    Adresse

    Postanschrift

    Parkstraße 1

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales stehen montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Das Team vergibt allerdings auch Termine außerhalb dieser Zeiträume, um mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. 

    Achtung! 

    Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens wegen des Ukraine-Kriegs und der Flüchtlinge aus der Ukraine bleibt die Abteilung derzeit montags und mittwochs für den Besucherverkehr geschlossen!

    Termine für Vorsprachen und Telefonate sollten per E-Mail vereinbart werden über abt.50@stadt-bad-soden.de.  

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-230

    Telefax: 06196 208-239

    E-Mail: martin.schellhorn@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Soden am Taunus - Gebäude und Liegenschaften (Abteilung 23)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 45

    65812 Bad Soden am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsstelle Neuenhain montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Bürgerhaus Neuenhain, Hauptstraße 45, 1. Stock, gerne zur Verfügung.

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-310

    Telefax: 06196 208-365

    E-Mail: dorothea.reidel@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Antragstellung ist online möglich:

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
    • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Wohneigentumsförderung, Wohnraumförderstelle, Wohnungsbauförderung, Modellprojekte, Eigentumswohnung, Wohnbauförderung, HMWEVW, Wohnbauförderstelle, Sozialer Wohnungsbau, Zuschuss, Eigenheim, Förderung, Eigenheimförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de