Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Melderegisterauskunft Erteilung
Es muss bei der Anfrage erklärt werden, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung, des Adresshandels oder gewerbliche Zwecke verwendet werden oder das eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden müssen diese Zwecke aufgeführt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Melderegisterauskunft Erteilung
Bürgerbüro Bad Soden am Taunus
Kronberger Straße 1
Paulinenschlößchen
65812 Bad Soden am Taunus
Telefon: 06196 / 2 08 - 800
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Melderegisterauskunft Erteilung
Bürgerbüro
Kronberger Straße 1
Paulinenschlößchen
65812 Bad Soden am Taunus
Telefon: 06196 / 2 08 - 800
Telefax: 06196 / 2 08 - 888
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Bürgerbüro (Abteilung 35)
Adresse
Postanschrift
Kronberger Straße 1
65812 Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 208-800
Telefax: 06196 208-888
E-Mail: buergerbuero@stadt-bad-soden.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Melderegisterauskunft Erteilung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise für Bad Soden am Taunus: Melderegisterauskunft Erteilung
Melderegisterauskunft 9,00 € (ausgenommen Archivauskunft)
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht