Schutzgebiet Erklärung

    Naturschutzgebiete

    Beschreibung

    Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

    Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

    Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Behörde festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

    In Hessen sind in den verschiedenen Naturräumen über 760 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von mehr als 36.000 ha ausgewiesen. Das entspricht einem Flächenanteil von ca. 1,7 Prozent der Landesfläche. Die durchschnittliche Größe eines hessischen Naturschutzgebietes beträgt rund 50 ha.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausweisung und Pflege von Naturschutzgebieten sind die Regierungspräsidien.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5261

    E-Mail: Naturschutz-Verfahren@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Soden am Taunus - Bauhof und Gärtnerei (Abteilung 60)

    Beschreibung

    Weitere Aufgaben des Bau- und Betriebshofs:

    • Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Vogelschutz
    • Beschaffung und Unterhaltung aller Fahrzeuge der Stadt Bad Soden am Taunus
    • Ausführung und Unterhaltung der Beschilderungen und anderer verkehrsrechtlicher Anordnungen im öffentlichen Bereich
    • Unterhaltung und Verkehrssichtungspflicht der öffentlichen Grünfläche, Straßenbegleitgrün, Stadtmöblierung, Wasserverbrauchsanlagen und Beschilderung
    • Gärtnereibetrieb
    • Baumschutz
    • Straßenreinigung und Winterdienst
    • Bewirtschaftung des Stadtwalds in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung
    • Friedhofswesen
    • Reinigung der Bad Sodener Heil- und Mineralquellen
    • Straßen-, Feld- und Fußwegebau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hunsrückstraße 11

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Wertstoffhof

    Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Samstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-160

    Telefax: 06196 208-165

    E-Mail: klaus.pabst@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.2 - Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5431

    Telefax: +49 6151 12-6165

    E-Mail: Naturschutz-Schutzgebiete@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 01.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schutz von Natur oder Landschaft, Landschaftsschutz, gebietsbezogener Naturschutz, Landschaftsschutzgebiete, Biotopschutz, Nationalparks, Naturparks, Schutzgebiet, Biosphärenreservate

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de