Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Ausweispflicht befreien.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Bürgerbüro (Abteilung 35)

    Adresse

    Postanschrift

    Kronberger Straße 1

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
    Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06196 208-800

    Telefax: 06196 208-888

    E-Mail: buergerbuero@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Befreiung von der Ausweispflicht

    • Schriftlicher Antrag, persönliche Abgabe oder Übersendung per Post möglich (bitte verwenden Sie hierfür das Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht")
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (bspw. durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
    • Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Antragstellung durch eine/n Vertreter/in oder Generalbevollmächtigte/n: Generalvollmacht oder Betreuerausweis und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretenden oder Generalbevollmächtigten.

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    PA, neuer Personalausweis, Ausweis, ePA, Befreiung, Perso, neu, elektronischer Personalausweis, nPA, Perser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de