Internationaler Führerschein AusstellungOnline erledigen

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung

    ID: L100001_398069790

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    In den Nassen 2

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Dienstag
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Mittwoch
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Donnerstag
    halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

    Freitag
    halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06192 205-0

    Telefax: 06192 205-1986

    E-Mail: strassenverkehr@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausland, Pariser Abkommen, Fahrausweis, Übersetzung, Führerschein, Lappen, International, Fahrerlaubnis, internationaler Führerschein, Wiener Abkommen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de