Hilfeplan Aufstellung

    Hilfeplan aufstellen

    Beschreibung

    Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan. Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

    Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:

    • Bedarf
      • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
      • falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
      • Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
    • Ziel der Hilfsmaßnahmen
      • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
      • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
    • Art der Hilfe
      • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
      • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
      • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
      • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )

    Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

    • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
    • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-0

    Telefax: 06192 201-71998

    E-Mail: schulen-jugend-kultur@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    unterschiedlich - je nach Einzelfall

    Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

    • Verwandte,
    • Ärztinnen und Ärzte,
    • die Schule des Kindes
    • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

    Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, d.h. erforderliche oder erfolgte Änderungen der Hilfe und Maßnahmen werden festgehalten.

    Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist in Absprache mit dem Jugendamt eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.

    Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.

    Kosten

    für die Erstellung des Hilfeplans: keine

    Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Therapie, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Inklusion, Hilfeplanverfahren, Familienhilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Erziehungshilfe, Jugendhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Hilfen zur Erziehung, Integration, Kinderhilfe, Therapeuten, Erziehungsmangel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English