Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Wächtersbach - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Kontakt
Telefon: 06053 802-0
Telefax: 06053 802-65
E-Mail: buergerservice@stadt-waechtersbach.de
Kontaktperson
Herr Marius Meister
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Telefon Festnetz: 06053 802-57
E-Mail: m.meister@stadt-waechtersbach.de
Frau Alexandra Grünewald
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06053 802-56
Frau Maria Ludwig
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Telefon Festnetz: 06053 802-31
E-Mail: m.ludwig@stadt-waechtersbach.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass