Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Wächtersbach - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Kontakt
Telefon: 06053 802-0
Telefax: 06053 802-65
E-Mail: buergerservice@stadt-waechtersbach.de
Kontaktperson
Herr Marius Meister
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Telefon Festnetz: 06053 802-57
E-Mail: m.meister@stadt-waechtersbach.de
Frau Alexandra Grünewald
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06053 802-56
Frau Maria Ludwig
Postanschrift
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Telefon Festnetz: 06053 802-31
E-Mail: m.ludwig@stadt-waechtersbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, nPA, neu, neuer Personalausweis, Perso, PA, Befreiung, Perser, ePA, elektronischer Personalausweis