Flurbereinigung - Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan Genehmigung

    Flurneuordnung

    Beschreibung

    Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen

    • zur Verbesserung der Agrarstruktur,
    • zur Dorferneuerung,
    • zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
    • zur Wasserrückhaltung,
    • zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
    • zum Schutz der Natur,
    • zur Landschaftspflege,
    • zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
    • zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
    • zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.

    Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff

    • die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
    • die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
    • das Landmanagement und
    • das SILEK.

    Flurbereinigung

    Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.

    Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

    Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.

    Landmanagement

    Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.

    SILEK

    SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen  sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

    • Flurneuordnung
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
    • Förderung
      (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
    • Bodenmanagement
      (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

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    Stadt Steinau an der Straße

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    Brüder-Grimm-Straße 47

    36396 Steinau an der Straße

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    Technisch geändert am 02.02.2024

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    Amt für Bodenmanagement Büdingen

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    Bahnhofstraße 33

    63654 Büdingen

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    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

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    Telefon: +49 611 535-7000

    Telefax: +49 611 327605100

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    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Forstwirtschaftlicher Grundbesitz, Bodenordnung, Landwirtschaftlicher Grundbesitz, Geodaten, Flurneuordnung, Geoinformationen, Flurbereinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English