Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Steinau an der Straße
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-0
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Steinau an der Straße - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 8.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
- Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
- Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
- Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.45 Uhr
- Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06663 973-52
Telefon: 06663 973-53
Telefon: 06663 973-54
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Kontaktperson
Frau Freund
Frau Murowski
Herr Hau
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bezahlsysteme
Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung