Ehrungen für Lebensretter Verleihung

    Ehrungen für Lebensretter

    Bild: Hessische Rettungsmedaille und Bandschnalle der Rettungsmedaille (links), Hessische Medaille für Zivilcourage (rechts).
    Bild: Hessische Rettungsmedaille und Bandschnalle der Rettungsmedaille (links), Hessische Medaille für Zivilcourage (rechts).

    © Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Bürgerengagement und Zivilcourage in Notsituationen zur Rettung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben in Hessen einen besonderen Stellenwert. Zur Würdigung vorbildlichen Verhaltens wurden die folgenden Auszeichnungen gestiftet:

    • Hessische Rettungsmedaille
    • Hessische Medaille für Zivilcourage
    • Öffentliche Belobigung

    Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er hierfür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden.
     

    Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger sich für die Werte der Hessischen Verfassung eingesetzt oder einer anderen Person in einer Notsituation Hilfe geleistet hat und hierbei erhebliche persönliche Nachteile oder Gefahren für sie oder ihn bestanden haben, kann sie oder er seit 2009 mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet werden.

    Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.
     

    Zuständigkeit

    Eine Anregung zur Auszeichnung einer Rettungstat kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kultur, Sport und Tourismus - Ehrenamtsagentur

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Termine telefonisch vereinbaren: Montag 9.00 - 16.00 Uhr Dienstag 9.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-11222

    Telefax: 06051 85-911222

    E-Mail: ehrenamtsagentur@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Steinau an der Straße - Hauptabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brüder-Grimm-Straße 47

    36396 Steinau an der Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.

    Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.

    Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis

    Kontakt

    Telefon: 06663 973-30

    Telefax: 06663 973-50

    E-Mail: magistrat@steinau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Anregung sollte eine möglichst genaue Schilderung der Rettungstat und persönliche Angaben zu dem oder der Retterin beinhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Rettungstat sollte nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Hessische Staatskanzlei leitet den Vorschlag an den örtlich zuständigen Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. Nach Vorlage der erforderlichen Berichte entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung der Auszeichnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 05.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auszeichnung, HStK, Ehrung, Lebensretter, Rettungsmedaille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English