Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
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Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
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Telefax: 06051 85-14280
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Stadt Steinau an der Straße
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Telefon: 06663 973-0
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Stadt Steinau an der Straße - Ordnungsamt
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Telefon Festnetz: 06663 973-37
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Stadt Steinau an der Straße - Bauabteilung
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Frau Keidel
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Fax: 06663 97350
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Brüder-Grimm-Straße 47
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E-Mail: magistrat@steinau.de
Herr Rohatsch
Frau Stoppel
Herr Schmidt
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Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
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Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
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Telefax: 06051 85-13999
E-Mail: bauaufsicht@mkk.de
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Werbeanlage, Werbung, Werbeplakat, Werbefläche, Außenwerbeanlagen, Anlagen der Außenwerbung, Marketing