Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Stadt Steinau an der Straße
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-0
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Steinau an der Straße - Finanzabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Telefon: 06663 973-47
Telefax: 06663 973-50
E-Mail: magistrat@steinau.de
Kontaktperson
Frau Dietz
Frau Geschwindner
Herr Nüchter
Frau Pappert
Herr Schöppner
Herr Baier (Finanzbuchhalter)
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 973-46
Fax: 06663 973-50
Frau Leibold
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 973-50
Telefon Festnetz: 06663 973-929
Frau Ganz
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 973920
Telefon Festnetz: 06663 973931
E-Mail: magistrat@steinau.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Steuer, Grundsteuer, Steuern, Grundsteuermesszahl, Grundbesitz, Substanzsteuer, HMdF, Realsteuer, Bemessung