Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schöneck - Bürgerservice und Ordnungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstraße 8

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: 

    Montag           07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

    Dienstag         08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch        08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 

    Donnerstag    08.00 - 12.00 Uhr

    Freitag            08.00 - 12.00 Uhr 

    Übrige Ämter FB 2: 

    Montag           08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch        08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Freitag            08.00 - 12.00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06187 95620

    Telefax: 06187 9562-299

    E-Mail: info@schoeneck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
    Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de