Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung
Adresse
Postanschrift
Herrnhofstr. 7
Postfach
61137 Schöneck
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06187 9562-302
Telefax: 06187 9562-399
E-Mail: info@schoeneck.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Fußwegeschäden