Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Schöneck: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Eine App für die Müllabfuhrtermine 

    Jeder, der ein Smartphone besitzt, kann sich mit der neuen "www.mymuell.de" App unkompliziert an die Bereitstellung der Behälter erinnern lassen - entweder am Abend vorher oder Früh am Abfuhrtag. Der Nutzer entscheidet selbst, wann er an welche Abfallgefäße erinnert werden möchte. Es müssen lediglich der Ort und die Straße eingegeben werden. Ferner befinden sich auf der Serviceseite weitere Informationen rund um den Bereich Abfallwirtschaft.
     Die App ist für den Bürger kostenlos und es bedarf keinerlei Eingabe von persönlichen Daten, Handynummern oder einer E-Mailadresse. Damit soll ein höchstmöglicher Datenschutz gewährleistet werden.

    Hier geht es zur Internetseite MyMüll.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Deponiestraße 4-6

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1340

    63553 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Deponiestraße 4 - 6

    63571 Gelnhausen

    (Info: Annahme von Abfallanlieferungen)

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Samstag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 88-980

    Telefax: 06051 88-98219

    E-Mail: info@abfallwirtschaft-mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöneck - Stadtentwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Herrnhofstr. 7

    Postfach

    61137 Schöneck

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06187 9562-302

    Telefax: 06187 9562-399

    E-Mail: info@schoeneck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, gefährlicher Abfall, Wertstoffhof, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Problemabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English