Gewerbe überwachungsbedürftig
Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
-
An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06661 85-104
Telefon: 06661 85-360
Telefax: 06661 85-379
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
Kontaktperson
Frau Britta Köster (Gewerbeamt)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-249
Telefon Festnetz: +49 6661 85-104
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
E-Mail: b.koester@schluechtern.de
Herr Fabian Zarnack (Gewerbeamt)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-249
Telefon Festnetz: +49 6661 85-100
E-Mail: f.zarnack@schluechtern.de
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99049001001002):
- Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
- Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99052002109000):
- Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.
Voraussetzungen
Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige
Rechtsgrundlage(n)
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Stichwörter
Kraftfahrzeuge, Platin, Fahrräder, Überwachungsbedürftig, Fotoapparaten, Verkauf, Partnervermittlung, Autohandel, Detekteien, Ehevermittlung, Schlüsseldienst, Edelsteine, Sicherungsanlagen, Gewerbeanmeldung, Überprüfungspflichtig, Edelmetalle, Gold, Lederbekleidung, Öffnungswerkzeuge, Altmetalle, Silber, Reisen, Teppiche, Pelzbekleidung, Handel, Perlen, Kfz, Hochwertige, Gewerbe, optisch, Gebrauchtwarenhandel, Videokameras, Partnerbörse, Konsumgüter, gebraucht, Reisebüro, Luxuskonsumgüter, Gebrauchtwagen, Auskunfteien, Erzeugnisse, Gebäudesicherungseinrichtungen, Unterkunftsvermittlung, Autos, Zuverlässigkeitsprüfung, Gebrauchtwagenhandel, Schmuck, Computer, Vermittlung, Dietrich, Unterhaltungselektronik