Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Fachbereich 4.0 - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06661 85-306
Telefax: 06661 85-399
E-Mail: bauamt@schluechtern.de
Kontaktperson
Frau Andrea Wenicker (Sekretariat Fachbereich Bauverwaltung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-306
Fax: +49 6661 85-399
E-Mail: bauamt@schluechtern.de
E-Mail: a.wenicker@schluechtern.de
Herr Werner Scheufen (Bautechnik)
Herr Jürgen Schmidt (Fachbereichsleiter Bauverwaltung)
Herr Marc Lotz (Bauhof - Leitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6664 85-400
Fax: +49 6664 85-489
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
E-Mail: m.lotz@schluechtern.de
Herr Jürgen Baier (stellvertretender Bauhofsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6664 85-400
Fax: +49 6664 85-498
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
E-Mail: j.baier@schluechtern.de
Frau Michaela Ochs
Herr Jan Knüttel (Straßen- und Tiefbau)
Herr Tobias Orth (Bauverwaltung)
Herr Julian Fehl
Herr Christian Ochs (Straßen- und Tiefbau)
Frau Silvia Ettelt (Bauverwaltung und Auftragsbuchhaltung)
Herr Thomas Müller (Grünplanung)
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Verkehrssicherheit, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenlampen, Lampen, Laternen, Straßenbeleuchtung