Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Fachbereich 4.0 - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06661 85-306
Telefax: 06661 85-399
E-Mail: bauamt@schluechtern.de
Kontaktperson
Frau Andrea Wenicker (Sekretariat Fachbereich Bauverwaltung)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-399
Telefon Festnetz: +49 6661 85-306
E-Mail: a.wenicker@schluechtern.de
E-Mail: bauamt@schluechtern.de
Herr Werner Scheufen (Bautechnik)
Herr Jürgen Schmidt (Fachbereichsleiter Bauverwaltung)
Herr Marc Lotz (Bauhof - Leitung)
Hausanschrift
Fax: +49 6664 85-489
Telefon Festnetz: +49 6664 85-400
E-Mail: m.lotz@schluechtern.de
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
Herr Jürgen Baier (stellvertretender Bauhofsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6664 85-400
Fax: +49 6664 85-498
E-Mail: j.baier@schluechtern.de
E-Mail: bauhof@schluechtern.de
Frau Michaela Ochs
Herr Jan Knüttel (Straßen- und Tiefbau)
Herr Tobias Orth (Bauverwaltung)
Herr Julian Fehl
Herr Christian Ochs (Straßen- und Tiefbau)
Frau Silvia Ettelt (Bauverwaltung und Auftragsbuchhaltung)
Herr Thomas Müller (Grünplanung)
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Lampen