Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern Zahlung

    Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Beschreibung

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

    Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.

    Zuständigkeit

    Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten.

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2351

    36013 Fulda

    Hausanschrift

    Washingtonallee 2

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 661 6207-0

    Telefax: +49 611 327-644915

    E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Sozialangelegenheiten / Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Krämerstraße 5

    36381 Schlüchtern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6661 85-106

    Telefax: +49 6661 85-249

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kontonachweis
    • gegebenenfalls Kontovollmacht

    Voraussetzungen

    Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)

    Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

      • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
      • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
      • als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
      • In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle

    Bearbeitungsdauer

    Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Witwenrente, Elternrente, Waisenrente, Kriegsopfer, Hinterbliebenengeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English