Gefährliche Güter: Transport
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.
Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut - Recht / Vorschriften
- Gefahrgut - Recht / Vorschriften(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur- BMVI))
Zuständigkeit
Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.
Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.
Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium zuständig.
Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-0
Telefax: 06051 85-77
E-Mail: verkehrsabteilung@mkk.de
Internet
Fachbereich 3.0 - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06661 85-100
Telefax: 06661 85-199
E-Mail: ordnungsamt@schluechtern.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Ordnungsverwaltung)
Frau Leonie Blum (Standesamt - Leitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-122
Fax: +49 6661 85-199
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
E-Mail: l.blum@schluechtern.de
Herr Alexander Göhler (Ordnungspolizei)
Frau Katja Grammel (Standesamt)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-199
Telefon Festnetz: +49 6661 85-123
E-Mail: k.grammel@schluechtern.de
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
Frau Britta Köster (Gewerbeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-104
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
E-Mail: b.koester@schluechtern.de
Herr Martin Link (Ordnungspolizei)
Herr Florian Leipold (Stadtpolizeipolizei)
Mitarbeiter/in (Sekretariat Fachbereich Ordnungsverwaltung)
Frau Tanja Mittag (Fachbereichsleitung Ordnungsverwaltung)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-249
Telefon Festnetz: +49 6661 85-102
E-Mail: t.mittag@schluechtern.de
E-Mail: ordnungsamt@schluechtern.de
Mitarbeiter/in (Sachgebiet Brandschutz)
Herr Maik Waidlein (Ordnungspolizei)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-223
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: m.weidlein@schluechtern.de
Mitarbeiter/in (Feuerwehrstützpunkt Schlüchtern - Stadtbrandinspektor)
Herr Fabian Zarnack (Gewerbeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6661 85-100
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
E-Mail: f.zarnack@schluechtern.de
Herr Ingo Blum (Einwohnermeldeamt - Leitung)
Mitarbeiter/in (Einwohnermeldeamt)
Rechtsgrundlage(n)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - Anlagen A und B
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013
Stichwörter
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