Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 11-13

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-14423

    Telefax: 06051 85-14280

    E-Mail: umweltamt@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Krämerstraße 2

    36381 Schlüchtern

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06661 85-315

    Telefax: 06661 85-399

    E-Mail: bauamt@schluechtern.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Main-Kinzig-Kreis - Bauordnungsamt - Bauaufsicht/Genehmigungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 20

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06051 85-0(Zentrale Telefonnummer - Die Telefonnummern zu den direkten Ansprechpartnern entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/bauen_und_wohnen/bauaufsicht.html)

    Telefax: 06051 85-13999

    E-Mail: bauaufsicht@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenwerbung, Werbeanlage, Werbung, Werbeplakat, Werbefläche, Außenwerbeanlagen, Anlagen der Außenwerbung, Marketing

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English