Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen oder gestohlen worden ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) beziehungsweise einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

    Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Zeigen Sie den Diebstahl bei der beziehungsweise dem für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde beziehungsweise Bürgeramt oder der Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
    Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt oder Polizei

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Krämerstraße 2

    36381 Schlüchtern

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06661 85-354

    Telefon: 06661 85-355

    Telefon: 06661 85-356

    Telefax: 06661 85-199

    E-Mail: einwohnermeldeamt@schluechtern.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung)

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Personalausweis wurde gestohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Perso, gestohlen, PA, elektronischer Personalausweis, ePA, melden, neu, Anzeige, neuer Personalausweis, Anzeigen, Diebstahl, Meldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English