Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Rodenbach - Der Gemeindevorstand - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06184 599-0
Telefax: 06184 50472
E-Mail: gemeinde@rodenbach.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Fußwegeschäden