Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
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Adresse
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Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Linie RB 34
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Bus: Linie MKK 31
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Bus: Linie MKK 24
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch 15:30-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
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Telefon: +49 6101 5353-15
Telefax: +49 6101 5353-30
E-Mail: t.keitel@niederdorfelden.de
Kontaktperson
Herr Thomas Keitel
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 39 (5) Satz 1 Nummer 2 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 67 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Naturschutz, Fällen