Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederdorfelden - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 5

    61138 Niederdorfelden

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RB 34
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie MKK 31
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie MKK 24

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch 15:30-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6101 5353-22(Frau Scholz)

    Telefon: +49 6101 5353-14(Frau Falk)

    Telefax: +49 6101 5353-30

    E-Mail: m.falk@niederdorfelden.de

    E-Mail: p.scholz@niederdorfelden.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English