Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis beantragen

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Beschreibung

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidderau - Fachdienst Bücherei

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    61130 Nidderau

    Öffnungszeiten

    Montag 15:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 20:00 Uhr
    Freitag 15:00 - 18:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06187 900799

    E-Mail: buecherei@nidderau.de

    Kontaktperson

    • Jutta Kadau
      Postanschrift

      Marktplatz 1

      61130 Nidderau

      Telefon Festnetz: 06187 900799

      E-Mail: buecherei@nidderau.de

    • Cornelia Meier
      Postanschrift

      Marktplatz 1

      61130 Nidderau

      Telefon Festnetz: 06187 900799

      E-Mail: buecherei@nidderau.de

    • Simone Patter
      Postanschrift

      Marktplatz 1

      61130 Nidderau

      Telefon Festnetz: 06187 900799

      E-Mail: buecherei@nidderau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Nidderau - Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Steinweg 1

    61130 Nidderau

    Kontakt

    Telefon: 06187 299-0

    Telefax: 06187 299-101

    E-Mail: info@nidderau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

    Verfahrensablauf

    • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage

    Kosten

    Benutzungsgebühr ab 0.00 EUR bis 30.00 EUR

    Bemerkungen

    • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
    • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
    • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Bibliothek, Bibliotheksausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English