Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen ErteilungOnline erledigen

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Online-Dienst

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    ID: L100001_382886272

    Beschreibung

    Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Civento Link

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    In den Gräben 15

    63543 Neuberg

    Kontakt

    Telefon: 06183 801-33

    Telefax: 06183 801-81

    E-Mail: p.scholz@neuberg.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Steinmetz, Grabmal errichten, Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English