Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz
Beschreibung
Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (z. B. bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Immissionswerte der TA-Lärm oder der TA-Luft nicht überschritten werden und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Zuständigkeit
Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, werden durch die zuständige Behörde (Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien oder Landkreise bzw. Kreisfreie Städte) überwacht.
Hinweise für Maintal: Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz - Regional
Spezielle Hinweise Stadt Maintal
Für alle weiteren Beeinträchtigungen können Sie sich an den Main-Kinzig-Kreis oder die Stadt Maintal wenden.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-14423
Telefax: 06051 85-14280
E-Mail: umweltamt@mkk.de
Internet
Stadt Maintal - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06181 400-0
Telefax: 06181 400-459
Kontaktperson
Herr Weiß
Herr Dammel
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.4 - Immissionsschutz (Metall)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 2714-5993
Telefax: +49 69 2714-5906
E-Mail: Poststelle_IV_F@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.2 - Immissionsschutz (Chemie)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
Linien:- S-Bahn: Linie diverse Linien
- Bus: Linie diverse Linien
- Regionalbahn: Linie diverse Linien
- Straßenbahn: Linie diverse Linien
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 2714-5991
Telefax: +49 69 2714-5950
E-Mail: Poststelle_IV_F@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.1 - Immissionsschutz (Energie, Lärmschutz)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
Linien:- S-Bahn: Linie diverse Linien
- Bus: Linie diverse Linien
- Regionalbahn: Linie diverse Linien
- Straßenbahn: Linie diverse Linien
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 2714-5990
Telefax: +49 69 2714-5906
E-Mail: Poststelle_IV_F@rpda.hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich VerordnungenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau, und Reaktorsicherheit)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
Hinweise (Besonderheiten)
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verfahrensgrundlagen
Detaillierte Informationen zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen erhalten Sie im Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG
- Luft · Lärm · Verkehr(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und GeologieKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lärmschutz, Umwelt, Luftqualität, Lärmschutz, BImSchG, Luftverschmutzung, Luftreinhaltung, Immissionen, Ozon, Emissionen, HMUKLV, Immissionsschutz