Strahlen- und Röntgenschutz

    Röntgenstrahlenschutz

    Beschreibung

    Röntgenstrahlen werden in der Forschung, Technik und Medizin eingesetzt. Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen muss nach der Röntgenverordnung bei den Regierungspräsidien angezeigt bzw. genehmigt werden.

    Voraussetzungen für die Anzeige bzw. Genehmigung einer Röntgeneinrichtung sind u.a. die notwendige Fachkunde des Betreibers/Anwenders sowie die mängelfreie Prüfung der Röntgeneinrichtung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen. Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Wiederholungprüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzunehmen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.

    Ansprechpartner

    Für Maintal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Röntgenstrahlenschutz befinden sich auf der entsprechenden Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen, Kassel oder Darmstadt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de