Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Maintal - Fachdienst Stadtladen und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstraße 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Mittwoch  08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr    

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:     

    Vormittags werden alle Anliegen (außer Führerscheinumtausch) ohne Termin bearbeitet, kommen Sie einfach vorbei. Nachmittags arbeiten wir in der Neubeantragung von Pass- und Ausweispapieren sowie in Meldeangelegenheiten ausschließlich mit Terminvereinbarungen.

    Für detaillierte Auskünfte setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung: Telefon 06181 400-205, E-Mail stadtladen@maintal.de

    Dienstleistungen, die auch am Nachmittag (montags und mittwochs) ohne Termin bearbeitet werden

    Es gibt Dienstleistungen, für die auch an den Termin-Nachmittagen kein Termin nötig ist:

    • Ausweispapiere abholen
    • Führungszeugnis 
    • Meldebescheinigung nur für bereits in Maintal gemeldete Bürger
    • Lebensbescheinigung
    • Maintal-Pass
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Frauen Nachttaxi Scheine
    • Beglaubigung
    • Untersuchungsberechtigungsschein

    Kontakt

    Telefon: 06181 400-0

    Telefon: 06181 400-205

    Telefax: 06181 400-5036

    E-Mail: stadtladen@maintal.de

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de